Vermietung von Baugeräteführern

Wir vermieten Baugeräteführer im Rahmen des Gesetzes zur Arbeitnehmerüberlassung im Bauhauptgewerbe.

Vermietung von:

  • Walzenfahrern im Asphaltstraßenbau
  • Fertigerfahrern und Bohlenbediener
  • Baggerfahrern
  • Raupenfahrern
  • Maschinisten für Radlader und Walzenzüge

mit und ohne Baumaschine.

Hier können Sie sich unsere Erlaubnis zur unbefristeten Arbeitnehmerüberlassung anzeigen lassen.

Anfragen!